Ausländische Berufsabschlüsse

Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen im Handwerk

Bei der Anerkennung von Handwerksberufen berät Sie die Handwerkskammer Berlin.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Handwerk

Wenn Sie über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen und eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ausüben möchten, dann können Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Die Handwerkskammer Berlin ist die zuständige Stelle für die Durchführung von Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung für die Berufe im Handwerk. Weitere Informationen.

Anpassungsqualifizierung

Wenn Sie mit einem ausländischen Berufsabschluss, das Anerkennungsverfahren bereits durchlaufen haben und einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss erhalten haben, kommt vielleicht eine Anpassungsqualifizierung für infrage. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Qualifizierungsangebot in Berlin, z. B. Praktika in Handwerksbetrieben oder auch Kurse mit handwerklich-praktischen Inhalten, die von Bildungsanbietern durchgeführt werden. Weitere Informationen.